23.09.2025

RED III-Umsetzung: Überarbeiteter Entwurf der Risikobewertung schließt Lücke zu bisherigen RED II-Anforderungen

Berlin, 23.09.2025: Der Bundesverband Bioenergie BBE e.V. hat einen Entwurf der überarbeiteten Risikobewertung für die nachhaltige Erzeugung forstwirtschaftlicher Biomasse der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) vorgelegt. Die RED II-Risikobewertung ist seit dem 21.05.2025 nicht mehr gültig und musste an die neuen Anforderungen der RED III angepasst werden. Der aktuelle BBE-Entwurf schließt diese Lücken und umfasst die Überarbeitungen der Kriterien, Bewertungsmethoden und der Nachweiskette. 

Der Entwurf der Risikobewertung kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland als Gebiet mit einem geringen Nachhaltigkeitsrisiko („low risk“) einzustufen ist. Er steht hier zum Abruf bereit und kann bis Dienstag, den 14. Oktober 2025, in diesem Formular kommentiert werden. Nach Ende des Konsultationsprozesses erfolgt eine Prüfung durch das Technical Committee des SURE-EU-Systems. Nach der Bewertung durch das Technical Committee kann die Veröffentlichung der Risikobewertung erfolgen und im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung genutzt werden. So steht forstwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben bald wieder die Möglichkeit zur Verfügung, die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien - mit Verweis auf die Risikobewertung - mittels einer Selbsterklärung zu dokumentieren. 

Hintergrund 
Im SURE-EU-System, einem von der Europäischen Kommission anerkannten, freiwilligen Zertifizierungssystem, ist die Risikobewertung ein zentraler Baustein und dient dazu, Risiken rund um nicht nachhaltig erzeugte Biomasse aus dem Forstbereich zu erkennen und zu bewerten. Dabei wird geprüft, ob die Nachhaltigkeitskriterien der RED III in Deutschland rechtlich abgedeckt und ihre Durchsetzung sowie Überwachung gewährleistet sind. Die Bewertung prüft zudem, ob Umwelt- und Sozialstandards gemäß RED III erfüllt sind, einschließlich Fairness, Umweltschutz, Land- und Eigentumsrechte sowie arbeitsrechtlicher Standards. Bei einer „low risk“-Einstufung sind forstwirtschaftliche Erzeugerbetriebe gemäß den Anforderungen des SURE-EU-Systems nicht zertifizierungspflichtig und können eine Selbsterklärung im Rahmen einer Gruppenzertifizierung nutzen.

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