Berlin, 03.11.2026: Heute veröffentlichte die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Oktober-Ausschreibung für Biomasseanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 617 Megawatt (MW) wurden 328 Gebote mit einer Gesamtmenge von 442 MW eingereicht. Aufgrund der Unterdeckung der Ausschreibung griff erneut die endogene Mengensteuerung, bei der die obersten 20 Prozent des eingereichten Gebotsvolumens vom Zuschlag ausgeschlossen werden. Infolgedessen erhielten nur 244 Gebote mit einem Volumen von 319 MW einen Zuschlag.
„Dass auch diese Ausschreibung erneut unterzeichnet war, ist leider keine Überraschung. Das derzeit geltende EEG bietet einem Großteil der Branche schlicht keinen ausreichenden Anreiz, in wirtschaftlich zukunftsfähige Anlagenkonzepte zu investieren. Viele Anlagenbetreiber warten deshalb auf die Ergebnisse der aktuell laufenden EEG-Novelle“, betont Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB).
So verhindern laut den Verbänden im HBB derzeit vor allem praxisferne Anforderungen an den Betrieb der Anlagen Investitionen in zukunftsgerichtete Konzepte. Eine Streichung des fachlich nicht gerechtfertigten Maisdeckels sowie eine geeignete Ausgestaltung – insbesondere für kleinere Anlagenkonzepte – würde zahlreichen Marktakteuren eine deutlich bessere Ausgangslage verschaffen.
Besonders bitter sei zudem, dass das ohnehin geringe Gebotsvolumen durch den Mechanismus der endogenen Mengensteuerung noch weiter gekürzt wurde. Laut Rostek entziehe dieses Instrument dem deutschen Energiesystem wertvolle Leistung, verunsichere Investoren und verschärfe die Situation in Zeiten, in denen Energie ohnehin knapp ist.
„Die Bioenergiebranche benötigt dringend ein EEG, das den Betreibern wieder mehr unternehmerischen Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer Anlagen lässt. Dabei gilt es, die Wirtschaftlichkeit zu stärken und zugleich wirksame Anreize für eine flexible Strom- und Wärmeerzeugung zu erhalten. Vor dem Hintergrund der jüngsten globalen Entwicklungen und ihrer Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit darf ein Inkrafttreten des neuen Gesetzespakets Anfang 2027 auf keinen Fall gefährdet werden. Schließlich leisten Biogas und Holz einen entscheidenden Beitrag dazu, Dunkelflauten zu überbrücken und die schwankende Stromerzeugung aus Sonne und Wind verlässlich auszugleichen“, erklärt Rostek abschließend.
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