Berlin, 13.08.25: Heute endet die Stellungnahmefrist zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes. Die Verbände im HBB bemängeln vor allem den Vorstoß des Ministeriums Biomasse per Definition aus dem Begriff der „erneuerbaren Energieträger“ im Sinne des Stromsteuerrechts zu streichen.
„Ein pauschaler Ausschluss aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Stromsteuerrecht bräche mit der bewährten Systematik und würde Biogasanlagen und Holzheizkraftwerke mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Dies wäre ein Schlag in das Gesicht einer ganzen Branche,“ reagiert Sandra Rostek, Leiterin des HBB, auf den Vorschlag und unterstreicht: „Biomasse ist klar als erneuerbarer Energieträger anerkannt – nicht nur im EU-Recht, sondern auch in zentralen deutschen Rechtsakten.“ Das Finanzministerium begründet den Ausschluss mit Bürokratieabbau, damit keine Nachhaltigkeitszertifizierung notwendig wird. Die Leiterin des HBB kritisiert diese Begründung als vorgeschoben: „Da die Anlagen bereits für den Erhalt der EEG-Vergütung die Nachhaltigkeitszertifizierung durchführen müssen, entstünde hier kein Mehraufwand.“
Daneben begrüßen die Verbände die vorgesehene Verstetigung der Steuerentlastung auf den unionsrechtlichen Mindeststeuersatz für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Allerdings handele es sich für Anlagenkonzepte, die den Strom zum Eigenverbrauch nutzen oder direkt an Dritte abgeben um keine gleichwertige Alternative zur vollständigen Steuerbefreiung, da die Steuerentlastung mit einem erheblichen administrativen und betriebswirtschaftlichen Aufwand verbunden wäre. „Der allzu oft geforderte Bürokratieabbau bleibt beim Stromsteuerrecht mal wieder auf der Strecke! Für mittelständische und kleinere Betriebe der Branche würde dies eine spürbaren Mehraufwand darstellen,“ so Rostek.
Zur ebenfalls anstehenden Änderung des Energiesteuerrechts schlagen die Verbände des HBB vor, den Einsatz nachhaltiger Biokraftstoffe im Schwerlastverkehr sowie der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer zu befreien. „Die Defossilisierung des Schwerlast-Straßenverkehrs oder der Antriebsleistung in der Land- und Forstwirtschaft ist über eine Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom praktisch nicht möglich. Das Energiesteuerrecht sollte deshalb mittels einer Steuerbegünstigung für nachhaltige Biokraftstoffe Anreize für Klimaschutz in diesem Bereich setzen“, schließt Rostek.
Diese und weitere Änderungsempfehlungen finden Sie in der heute eingereichten Stellungnahme zur Novelle des Energie- und Stromsteuerrechts.
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