15.04.2016

Fachverband Holzenergie im BBE kritisiert den Ausschluss von bestehenden Altholzkraftwerken im aktuellen EEG-Referentenentwurf scharf

Am 14. April hat das BMWi den lang erwarteten Referentenentwurf zum EEG 2016 veröffentlicht. Aus ihm geht hervor, dass Altholzkraftwerke im Bestand keine weitere Zukunftsperspektive erhalten sollen.

Ohne seine Annahme zu belegen, geht das BMWi in seinem Gesetzesentwurf pauschal davon aus, dass der gesamte deutsche Altholzkraftwerksverbund bis 2025 aus der EEG Förderung rauslaufen wird und dann vollumfänglich außerhalb der EEG-Vergütung weiterbetrieben werden kann. Der FVH weist diese Annahmen als völlig unrealistisch zurück. „Das BMWi verkennt vollkommen die Realitäten am Altholzmarkt“, kritisiert Frank Scholl, Leiter der AG Holz(Heiz)kraftwerke des FVH. „Zu glauben, dass dieser grüne und grundlastfähige Kraftwerkspark im derzeitigen Strommarkt wirtschaftlich weiterbetrieben werden kann, ist grundfalsch.“ Dem BMWi sollte klar sein, dass eine Kostenverlagerung über Entsorgungsgebühren zu einer deutlich höheren Belastung von Verbrauchern und Kommunen führt. Ein solcher Kostenausgleich lässt sich nicht von heute auf morgen organisieren, wohingegen die Altholzkraftwerke, die ab 2020 aus der EEG-Vergütung ausscheiden werden, eher gestern als heute Klarheit über ihre Zukunftsoptionen brauchen.

Der Entwurf des BMWi wirft weiter ein Schlaglicht auf ein anderes, grundsätzliches Problem. Die Zahl der Biomasseanlagen, für die ein Vergütungsanspruch im EEG bestehen soll, ist auf eine Gesamtleistung von 100 MW brutto gedeckelt – zu wenig, um selbst die Bestandsanlagen weiterhin im Betrieb zu halten. Würde das BMWi seinen Widerstand aufgeben, den Ausbaukorridor für Biomasse zu erhöhen, bestünde keine Notwendigkeit, den Altholzkraftwerken als kostengünstigsten EE-Anlagen und „Billigmachern im EEG“ die Zukunftsperspektive zu verbauen.

Der FVH fordert daher den Gesetzgeber auf, über einen Verweis zur jeweils gültigen Biomasseverordnung zum Zeitpunkt der Anlageninbetriebnahme sicherzustellen, dass effizienten Altholzkraftwerken auch real ein Weiterbetrieb nach 2020 möglich bleibt und den Ausbaukorridor der Biomasseverstromung entsprechend adäquat anzupassen.

Kontakt:

Thomas Siegmund
Fachverband Holzenergie im Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE)
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