Berlin, 29.07.2026: Heute hat das Bundeskabinett den Kabinettsentwurf einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Trotz eindringlicher Warnungen und konkreter Änderungsvorschläge aus der Praxis übernimmt die Bundesregierung den hoch umstrittenen Referentenentwurf unverändert.
„Angesichts der geopolitischen Lage und der anhaltenden Abhängigkeit von Energieimporten ist es unverantwortlich, auf dezentrale Erzeugungskapazitäten zu verzichten und Wertschöpfung aus dem ländlichen Raum abzuziehen. Es ist daher unverständlich und fahrlässig, dass die Bundesregierung die Vorschläge der Praxis schlicht ignoriert hat. Der Kabinettsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 riskiert sehenden Auges den schrittweisen Abbau gesicherter, heimischer Bioenergieleistung im Gigawattbereich. Und das zu einem Zeitpunkt, in dem Deutschland fossile Energiekosten in teilweise ungekannter Größenordnung zu finanzieren hat. Auch dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, Bestandsanlagen eine echte Zukunftsperspektive zu bieten, wird der Entwurf nicht gerecht. Während für fossile Großkraftwerke ohne Diskussion Fördersätze gezahlt werden, die weit oberhalb der Finanzierungskosten von Bioenergieleistung liegen, verweigert man der resilienten und nachhaltigen Bioenergie die wirtschaftliche Grundlage,“ moniert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie.
Die vorgesehenen Ausschreibungsvolumina seien laut der Bioenergieverbände im HBB de facto ein Sterbepfad für den Biogasanlagenbestand. Die Zielmarke von 9,5 Gigawatt installierter Leistung in 2035 entspräche bereits der heutigen Leistung der Bioenergie im Stromsektor. Bei gleichzeitig ansteigenden Flexibilitätsanforderungen, also der Notwendigkeit mehr Leistung zu installieren, sinke laut der Analyse der Verbändegemeinschaft die tatsächliche Strommenge deutlich und Hunderte Anlagen müssten endgültig stillgelegt werden.
Daneben soll laut des Kabinettsentwurfs auch die Ausschreibung für hochflexible Biomethan-Blockheizkraftwerke gestrichen werden. Auch dies sei angesichts der neuen, umfangreichen Förderung von Erdgaskraftwerken nicht vermittelbar. Dabei könnten nach Prognosen des HBB allein durch die Flexibilisierung des Biogasanlagenbestands schon bis 2030 12 Gigawatt gesicherte, flexible und erneuerbare Leistung bereitgestellt werden, die für ein resilientes Energiesystem und zum Ausgleich der schwankenden Solar- und Windstromproduktion dringend gebraucht wird. Nicht zuletzt käme dazu noch die Leistung von Holzheizkraftwerken, Biomethan-Blockheizkraftwerken und anderen Bioenergieanlagen.
„Wir setzen nun auf die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Kabinettsentwurf im parlamentarischen Verfahren zu korrigieren. Was wir jetzt brauchen, ist ein Biomassepaket 2.0, das Investitionen anreizt, statt sie durch mangelnde Perspektiven zu verhindern,“ schließt Rostek.
Diese und weitere Vorschläge finden sie auch in der Stellungnahme des HBB zum Kabinettsentwurf des EEG.
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