Berlin, 23.10.2025: Auch der Bundesrat hat sich jüngst in seiner Stellungnahme vom 17. Oktober klar gegen den Vorschlag der Bundesregierung ausgesprochen, Biomasse, Deponiegas und Klärgas aus der Definition der erneuerbaren Energieträger im Stromsteuerrecht zu streichen. Damit folgt die Länderkammer einer zentralen Forderung des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB).
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bundesrat die Bedeutung der Bioenergie für eine sichere, nachhaltige und flexible Energieversorgung anerkennt“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des HBB. „Die geplante Streichung von Biomasse aus der Liste der erneuerbaren Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts ist fachlich falsch, politisch kontraproduktiv und ein fatales Signal an die gesamte Branche.“
In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, dass Biomasse sowohl im EU-Recht als auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz sachgerecht als erneuerbarer Energieträger definiert ist. Eine Streichung sei daher systemwidrig. Auch die vom Bundesfinanzministerium angeführte Begründung des Bürokratieabbaus überzeugt die Länder nicht: Betreiber von Bioenergieanlagen müssten aufgrund anderer Rechtsakte – insbesondere der RED II/III und der BioSt-NachV – ohnehin Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und nachweisen. Eine Entlastung für Betreiber von Bioenergieanlagen entstünde somit nicht. Darüber hinaus hebt der Bundesrat hervor, dass Bioenergie einen relevanten Beitrag zur Energieerzeugung in Deutschland leistet und eine wichtige Rolle für die Versorgungssicherheit spielt. Die Nutzung von Biomasse sei zudem in die land- und forstwirtschaftliche Kreislaufwirtschaft integriert und ermögliche die sinnvolle Verwertung organischer Reststoffe.
„Diese Einschätzung des Bundesrats unterstreicht, was wir seit Monaten betonen: Bioenergie ist kein Auslaufmodell, sondern ein zentraler Baustein für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung. Wir erwarten nun, dass die Legislative die Position der Länder ernst nimmt und den Entwurf entsprechend überarbeitet,“ schließt Rostek.
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