05.05.2021

Nachhaltigkeitszertifizierung erfordert Übergangsfrist und Praxistauglichkeit

Bundesverband Bioenergie (BBE) zu den Nachhaltigkeitsverordnungen für Biokraftstoffe und Biomassestrom


Bonn 05. Mai 2021. Die Entwürfe des Bundesumwelt-ministeriums zur Neufassung der Biokraftstoff- und Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnungen bewertet der Bundesverband Bioenergie in einigen Punkten kritisch. Mit der Novelle sollen die Anforderungen aus der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED II) an den nachhaltigen Biomasse-anbau und die Treibhausgasminderungsvorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Außerdem werden die Regelungen auf die Stromerzeugung aus Biomasse ausgeweitet.


„Die Bioenergiebranche steht zur Nachhaltigkeit. Wir begrüßen es, dass die nachhaltige Erzeugung von Strom aus fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse in Zukunft auch per Zertifikat amtlich bestätigt werden soll. Wir haben jedoch kein Verständnis für den Zeitdruck, den das BMU für die Branche aufbaut, nachdem es sich selbst mit der Vorlage der Verordnungsentwürfe über ein Jahr Zeit gelassen hat. So müssen beispielsweise rund 2.000 Biogasanlagen neu zertifiziert werden, was aufgrund noch nicht zugelassener Zertifizierungssysteme, knapper Zertifizierungsstellen und Auditoren nur mit einer ausreichend langen Übergangsfrist bis Ende 2022 zu leisten sein wird", so die Bewertung von BBE-Vorstandsmitglied Stephan Arens. „Entscheidend wird auch sein, dass für Biomasse-Lagerbestände Übergangsbesti-mmungen erlassen werden. Für Biomasse, die 2021 geerntet wird oder aus den Vorjahren stammt, ist es nicht möglich, noch ein Nachhaltigkeitszertifikat zu erstellen", so Arens weiter.


Stephan Arens weiter: „Schließlich ist für die Bioenergie-branche wichtig, dass die Verordnung klar und korrekt formuliert ist. Es muss den Unternehmen möglich sein, die Treibhausgasminderung richtig auszuweisen. Die Branche hat den Anspruch an eine in der Praxis funktionierende Verordnung. Der vorgelegte Entwurf wird dem nicht gerecht. Außerdem müssen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unverzüglich die Kapazitäten geschaffen werden, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand leisten zu können. Denn in Zukunft sind auch Anlagen, die Biogas oder Holz zur Stromgewinnung einsetzen, nachweispflichtig.“


Für den Biokraftstoffbereich sieht BBE-Vorstandsmitglied Arens die nachhaltige Biokraftstofferzeugung mit dem vorgelegten Entwurf der Biokraftstoff-Nachhaltigkeits-verordnung bestätigt: „Egal ob Biodiesel, Bioethanol oder Biogas – bereits seit mehr als zehn Jahren erfüllen die im Verkehr eingesetzten Biokraftstoffe strenge Nachhaltigkeits-anforderungen beim Anbau und steigende Vorgaben zur Treibhausgasminderung. Die zertifizierte Nachhaltigkeit der Biokraftstoffe wird mit der novellierten Verordnung fortgeführt. Wir begrüßen die 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben. Zudem sehen wir es positiv, dass die national anerkannten Nachhaltigkeitssysteme durch europäisch zugelassene Systeme ersetzt werden sollen.“


Hintergrund: Die RED II muss bis 30.06.2021 von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Für den Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und Treibhausgasminderungsvorgaben steht den Wirtschafts-beteiligten im Biokraftstoffbereich u.a. das Nachhaltigkeits-zertifizierungssystem REDcert zur Verfügung. Für den mit der RED II gegenüber der RED I neu hinzugekommenen Bereich der Stromerzeugung aus Biogas oder fester Biomasse wie Holz befindet sich aktuell das Nachhaltigkeitssystem SURE für den Nachweis der Nachhaltigkeit und Treibhausgasminderung in der Zulassung durch die EU-Kommission.


Die Stellungnahmen des BBE zur Biomassestrom- und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung finden Sie unter den angefügten Links.

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