16.08.2021

Bioenergiebranche drängt Bundesumweltministerium auf Vorlage der Nachhaltigkeitsverordnungen

Verbände kritisieren Verzug bei Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie - RED II

In einem gemeinsamen Brief an Bundesumweltministerin Schulze fordern 13 Verbände der Bioenergiebranche die Bundesregierung dazu auf, „die Nachhaltigkeitsverordnungen umgehend zu verabschieden und für Rechtssicherheit zu sorgen.“ Hintergrund ist die zum 1. Juli 2021 neu in Kraft getretene Erneuerbare Energien Richtlinie II (EU) 2018/2001 (RED II). Spätestens bis zum. 1. Juli 2021 hätte die nationale Umsetzung durch Änderung der Biomassestrom- und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung abgeschlossen sein müssen. „Die Branche steht zur Nachhaltigkeit und kann nicht nachvollziehen, weshalb mehr als zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung der RED II auf europäischer Ebene immer noch keine innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Verordnungen vorliegen“, betonen die Verbände in dem Schreiben.

Alleinstellungsmerkmal der Bioenergie ist, dass sie als einzige erneuerbare Energieform zertifizierte Nachhaltigkeitskriterien im Rohstoffanbau und Treibhausgasminderung bei der Nutzung gegenüber fossiler Energie einhalten muss. Die Verbände weisen in ihrem Schreiben auf den Nachweis der Nachhaltigkeit als Voraussetzung für die Anerkennung als förderfähige und klimafreundliche Energieform hin. Dies betreffe konkrete Vorgaben im europäischen Emissionshandel, im EEG oder zur Anrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote im Verkehr. Die Verbände machen die Bundesregierung in ihrem Schreiben für den zeitlichen Verzug verantwortlich: „Zudem erwartet die Branche eine verbindliche Zusage der Bundesregierung, dass die von ihr zu verantwortenden Verzögerungen bei der BioSt-NachV und BioKraft-NachV nicht zum Nachteil der Bioenergie ausfallen werden.“ Als Konsequenz aus der unsicheren Lage und der Verschleppung bei der Umsetzung fordert die Bioenergiebranche deshalb praxisgerechte Übergangsfristen und rechtlich verbindliche Klarstellungen: „Je später die Verordnungen in Kraft treten, desto länger müssen die Übergangsfristen ausfallen. (…) Aktuell wird der Rohstoff geerntet, der in den kommenden Monaten bzw. für das Jahr 2022 als Grundlage für die Produktion und Anrechnung von Biokraftstoffen bzw. auf die Treibhausgas-Quotenverpflichtung dient. (…) Es bedarf daher dringend einer verbindlichen Mitteilung, wie mit der Ernte 2021 umzugehen ist.“ Vor dem Hintergrund, dass die Bioenergieunternehmen und auch die Zertifizierungsstellen und Auditoren einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zur Umsetzung der noch unbekannten Verordnungen benötigen, sowie Unternehmen, die Strom aus fester und gasförmiger Biomasse produzieren, neu in den Geltungsbereich der RED II fallen, fordern die Verbände eine Umsetzungsfrist für neu betroffene Unternehmen bis 1.1.2023.

Die Bioenergieverbände weisen zudem auf die stets konstruktive Rolle der Branche bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare Energien Richtlinie hin, die mit der Schaffung von eigenen Nachhaltigkeitszertifizierungssystem wie REDcert für den Kraftstoffbereich oder SURE für feste und gasförmige Bioenergie unterstützt wurde.

Der Brief an Bundesumweltministerin Schulze wird von folgenden Verbänden getragen: Bundesverband Bioenergie (BBE), AGDW – Die Waldeigentümer, Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe), Bundesverband Dezentraler Ölmühlen und Pflanzenöltechnik (BDOel), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH), Deutscher Raiffeisenverband (DRV), Familienbetriebe Land und Forst, Fachverband Biogas (FVB), Holzenergie-Fachverband Baden-Württemberg (HEF), Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe (MVaK), Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP), Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB).

Bereits im Frühjahr diesen Jahres hatte sich die Branche in einem dringenden Schreiben an das Ministerium gewandt, auf die Verschleppung der Umsetzung hingewiesen und die Vorlage der Nachhaltigkeitsverordnungen eingefordert.

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