23.04.2024

5. BBE/DeSH-Fachseminar "Aktuelle Anforderungen aus Nachhaltigkeitssicht an die Holzenergie“ am 29.05.2024 im digitalen Format

Berlin, 23.04.2024: Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) veranstaltet gemeinsam mit dem Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) bereits zum fünften Mal das Fachseminar zur „Nachhaltigkeit der Holzenergie“. In einer Reihe von Vorträgen mit anschließenden Frage-, Antwort- und Diskussionsmöglichkeiten geht es am Mittwoch, den 29. Mai, um aktuelle Herausforderungen, die schon jetzt und in naher Zukunft unsere Branche beschäftigen. Die Veranstaltung findet im bewährten Onlineformat statt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.

Hintergrund:

An aktuellen Herausforderungen an die Nachhaltigkeit von Holzenergie mangelt es nicht. Das nächste Fachseminar möchte einen Überblick geben, mit welchen Neuerungen in naher Zukunft zu rechnen ist. Hier gilt das Motto: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) unterliegen bisher Anlagen über 20 MW Feuerungswärmeleistung. Ab 2027 soll das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ablösen. Kleine und mittlere Holzheizkraftwerke, die bisher noch nicht vom ETS betroffen sind, sind dann vom europäischen Emissionshandel erfasst. Im Rahmen des nEHS müssen betroffene Anlagen bis zum 31.07.2025 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einen Emissionsbericht für das Jahr 2024 einreichen. Die Emissionsberichte müssen zuvor von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert werden. Mit der RED III wird zudem die Nachhaltigkeitszertifizierung ab einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 7,5 MW gelten, anstatt wie bisher ab 20 MW. Auch die inhaltlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Holzenergie wurden mit der RED III verschärft: Eine THG-Minderung, die bislang nur für Anlagen nach Inbetriebnahme ab dem 1.1.2021 galt, werden zukünftig fast alle Bestandsanlagen erfüllen müssen. Dies gilt auch für Biomasseanlagen, die derzeit noch im Geltungsbereich der RED II von der THG-Minderungspflicht ausgenommen sind. Das Zertifizierungssystem SURE hat eine Revision seiner Systemgrundsätze vorgenommen, die nicht nur für Altholzaufbereiter relevant ist. Zudem sieht die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) neue gesetzliche Anforderungen für Unternehmen bei der Bereitstellung von oder dem Handel mit Holz in der Europäischen Union vor.

Die Themen und ReferentInnen im Einzelnen:

Begrüßung und Einführung in das Seminar
 

 

Julia Möbus
Deutsche Säge- und Holzindustrie (DeSH) / Vorstand im Bundesverband Bioenergie (BBE)

 

EU Deforestation Regulation (EUDR): Auswirkungen auf die Praxis und die Nachhaltigkeit der Holzenergie

 

Dr. Tim Pettenkofer
Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie (BBE e.V.)

 

BEHG/EBeV 2030: Verifizierungspflicht von Emissionsberichten im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS)

 

Thimo Glock
TÜV NORD CERT GmbH

 

RED II/III und Umsetzungspraxis: Wie funktioniert die THG-Bilanzierung bei fester Biomasse?

tba
Zertifizierungsstelle oder Unternehmen – tbc

 

Revision der SURE-Systemgrundsätze: Welche Änderungen sind für die Holzenergie-Lieferkette relevant?

Thomas Siegmund
Sustainable Resources Verification Scheme GmbH (SURE)

 

Das EU-ETS im Rahmen des TEHG – Zukünftige Anforderung für alle Holz(heiz)kraftwerke?

 

Dominik Holzner 
FutureCamp Climate GmbH

 

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