02.07.2020

Biokraftstoffe sind essentiell zur Erfüllung der Klimaschutzziele in der Verpflichtungsperiode 2021 bis 2030

Mit dem 1. Juli 2020 hat die halbjährige EU-Ratspräsidentschaft der deutschen Bundesregierung begonnen. Die Bundesregierung hat in ihrem Programm als Ziel festgeschrieben, dass sie auf eine „klimafreundliche, nachhaltige und bezahlbare Mobilität hinarbeiten“ möchte. Die Biokraftstoffverbände begrüßen dieses Vorhaben und weisen darauf hin, dass Technologieoffenheit und das nachhaltig verfügbare Potenzial von Biokraftstoffen für die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele berücksichtigt werden müssen.

Allen Bestrebungen zum Trotz leistet der Verkehrssektor in Deutschland bisher praktisch keinen Beitrag zum Klimaschutz. Sowohl höhere Leistungsgewichte der Fahrzeugflotte als auch eine Zunahme des straßengebundenen Güterverkehrs haben technologische Effizienzgewinne und Treibhausgaseinsparungen überkompensiert.

Die Defossilisierung des Verkehrssektors ist nicht zuletzt im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Bedeutung eine zentrale Herausforderung. Gleichzeitig läuft dem Klimaschutz gemessen an dem Treibhausgasbudget, das global noch zur Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels zur Verfügung steht, schon jetzt die Zeit davon. Der „Green Deal“ sieht daher eine Erhöhung des Klimaschutzziels bis 2030 auf 50 bis 55 Prozent vor, der Umweltausschuss diskutiert mit dieser Begründung die Zielvorgabe von sogar 65 Prozent.

Der folglich enorme Handlungsdruck beim Klimaschutz erfordert eine Prioritätensetzung, was mit welchen Maßnahmen in der Verpflichtungsperiode geleistet werden kann. Unter dieser Zielsetzung muss die Klimaschutzpolitik in den nächsten 6 Monaten der deutschen Ratspräsidentschaft ausgerichtet sein.

Die Biokraftstoffbranche unterstreicht zwar grundsätzlich die Technologieoffenheit, um der Wirtschaft neue Technologiefelder und Wertschöpfungsmöglichkeiten zu eröffnen. Dies ist notwendig und richtig für eine verlässlich angelegte und vorausschauende Wirtschafts- und Klimapolitik. Dennoch sind es ausschließlich nachhaltige Biokraftstoffe in ihrer Vielfalt bezüglich ihrer Rohstoffbasis und Herstellung, die schon jetzt spürbar zum Klimaschutz im Verkehr beitragen. Für die Land- und Forstwirtschaft bieten Biokraftstoffe eine bedeutende alternative Einkommensquelle in global gesättigten Märkten. Ohne Biokraftstoffe wäre der Treibhausgasausstoß im Verkehrssektor in 2018 um ca. 9,5 Mio. t CO2Äq. höher ausgefallen.

Das Erreichen des 2030-Ziels gemäß Klimaschutzgesetz erfordert für den Sektor Verkehr eine massive Reduktion der Treibhausgasemissionen: Da die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen hierzulande auf 163,5 Mio. t weiter angestiegen sind, ist für die Zielerreichung in 2030 eine Senkung um 68,5 Mio. t erforderlich, um den gesetzlich festgelegten Wert von 95 Mio. t zu erreichen. Die Entwicklung im Verkehrssektor ist bisher gegenläufig zur Zielsetzung. Da andere Maßnahmen wie E-Mobilität, Wasserstoff und weitere strombasierte Kraftstoffe erst nach 2030 spürbare Effekte beim Klimaschutz liefern werden, sind Biokraftstoffe in den kommenden 10 Jahren das Mittel der Wahl für die Treibhausgasminderung im Verkehr, insbesondere im Fahrzeugbestand. Das Klimaschutzgesetz gibt den jährlich datierten, ambitionierten Minderungspfad vor. Zielverfehlungen sind strafbewehrt und müssen von der Bundesregierung kurzfristig korrigiert werden. Der Einsatz aller Biokraftstoffe ist zum Erreichen des 2030-Verkehrsziels unabdingbar und spart erhebliche Geldmittel, die im Falle seiner Verfehlung fällig werden.

Die deutsche Ratspräsidentschaft muss zugleich mit dem Green Deal und den Nachwirkungen der Corona-Krise umgehen. Im Vergleich zur letzten Ratspräsidentschaft vor 13 Jahren könnten die Herausforderungen also nicht größer sein. Die Biokraftstoffbranche insgesamt ist auf Grund ihrer umfangreichen Wertschöpfungskette, insbesondere auf der Stufe der Rohstoffproduzenten, auch in diesem Sinne angemessen zu berücksichtigen. Sachgerechte Ziel- bzw. Quotenvorgaben führen unmittelbar zu entsprechenden Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzeffekten sowie zu einem wirksamen Klimaschutzbeitrag.

Vor diesem Hintergrund legen die Verbände der deutschen Biokraftstoffwirtschaft ein gemeinsames Positionspapier vor, ergänzt um Maßnahmenvorschlägen für die Weiterentwicklung der Klimapolitik der Bundesregierung für den Verkehrssektor.

Die Maßnahmen in Kürze:

  1. Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehr erhöhen
  2. Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse anheben und dadurch ein Level-Playing-Field auch international schaffen
  3. Treibhausgasminderungsquote erhöhen
  4. Rahmenbedingungen für höhere Beimischungsquoten schaffen
  5. Anforderungen an die Nachhaltigkeitszertifizierung und Dokumentationspflichten verschärfen
  6. Anrechnung von Biokraftstoffen auf CO2-Flottenemissionswerte ermöglichen
  7. Biokraftstoffsystemforschung und Modellregionen fördern

Das ausführliche Papier finden Sie unter: www.bioenergie.de/verband/positionen/kraftstoffe.

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