17.01.2024

Unionsantrag zur Entfesselung der Bioenergie trifft Nagel auf den Kopf

Berlin 17.01.24: Heute befasst sich der Bundestag mit einem Antrag der CDU/CSU Fraktion zur Bioenergie. In diesem stellt die Union 23 Forderungen zur stärkeren Nutzung des deutschen Bioenergiepotenzials auf. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Die Unionsfraktion kritisiert zurecht die Bundesregierung bezüglich ihres zögerlichen und teils einschränkenden Umgangs mit der Bioenergie und setzt mit ihren Vorschlägen die richtigen Schwerpunkte. Der Antrag fordert, der Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive zu geben und Hemmnisse abzubauen. So wird unterstrichen, dass insbesondere die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 eingeführte Verengung der Ausschreibungen auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke zurückgenommen und der Schwerpunkt wieder auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gelegt werden sollte - sowohl im Biomethan- wie auch im regulären Biomasse-Segment. Wir begrüßen ausdrücklich, dass vorgeschlagen wird, die Vergütungssätze anzupassen und den Einsatz alternativer Substrate zu fördern.

Zusätzlich zu Forderungen für eine bessere Nutzung von Bioenergie zur Stromerzeugung unterstreicht der Antrag auch die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe zu verbessern sowie bei der Umsetzung der verschärften Nachhaltigkeitsanforderungen aus der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) auf eine praxisgerechte und verhältnismäßige Ausgestaltung zu achten. Wir unterstützen diese Forderungen nachdrücklich, denn nur mit stabilen und verlässlichen Rahmenbedingungen kann die essentielle Rolle der Biokraftstoffe für den Klimaschutz im Verkehr gesichert werden.

Diese und weitere Forderungen treffen im Kern die großen und akuten Probleme der Bioenergiebranche und sind daher in Gänze zu unterstützen. Ziel muss nun sein, einen entsprechend um die Punkte angepassten Entwurf der Nationalen Biomassestrategie (Nabis) zeitnah vorzulegen und schlussendlich das Ordnungsrecht sowie EEG entsprechend anzupassen. Ansonsten drohen dutzende Terrawattstunden gesicherte Leistung in Form von Strom und Wärme unwiderruflich vom Netz gehen und neue Investitionen unterbleiben. Vor allem in Hinblick auf die Kraftwerkstrategie der Bundesregierung kann dies nicht Ziel der Bundesregierung sein. Denn nicht zuletzt ist es deutlich günstiger bereits bestehende erneuerbare Energien Anlagen weiter zu betreiben, als auf den Neubau großer und vor allem teurer Erdgaskraftwerke auf der grünen Wiese zu setzen.“

Eine ausführliche Liste der Änderungsvorschläge zum EEG 23 sind seit Oktober letzten Jahres auch auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.

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