Berlin, 25.03.2026: Das Bundeskabinett wird heute den Kabinettsentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung der EU-Vorgaben für den Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt beschließen.
„Sollte das Energiewirtschaftsgesetz wie vom Kabinett geplant umgesetzt werden, wäre dies das Ende des Ausbaus neuer Biomethanprojekte. Der vorliegende Entwurf wird weder den europäischen Vorgaben gerecht, grüne Gase insgesamt zu stärken, noch den eigenen Ambitionen, heimische Grüngaspotenziale gezielt zu fördern“, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB).
Besonders unverständlich ist aus Sicht der im HBB vertretenen Bioenergieverbände der Widerspruch zwischen Anspruch und Umsetzung. Einerseits will die Bundesregierung im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes künftig deutlich stärker auf grüne Gase setzen und eine Grüngasquote einführen. Andererseits werden Regelungen vorgeschlagen, die große Biomethanpotenziale ausbremsen, weil sie insbesondere Bestandsanlagen mit Interesse an einer Umstellung auf Gaseinspeisung aber auch Neuanlagen daran hindern, wirtschaftlich tragfähige Konzepte zu realisieren.
Zwar seien die vorgesehenen Verbesserungen beim Investitionsschutz für bestehende Biomethananlagen, wie die Verlängerung der Kappungsfrist des Netzanschlusses durch die Netzbetreiber auf 20 Jahre, ein wichtiger Schritt für den Erhalt bestehender Kapazitäten. Für Neuanlagen bliebe es jedoch bei einer Kappungsfrist von lediglich zehn Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums können sich laut Rostek die erforderlichen Investitionen in der Regel nicht amortisieren. Allein die etwa 300 in Planung befindlichen Anlagen stünden damit bereits vor Baubeginn vor dem Aus.
„Wenn wir die großen Biomethanpotenziale in Deutschland konsequent heben wollen, brauchen wir verlässliche und langfristige Perspektiven, auch für neue Projekte. Eine einheitliche Kappungsfrist von 20 Jahren für Bestands- und Neuanlagen ist daher unerlässlich, damit sich Investitionen in eine klimafreundliche Gasversorgung überhaupt rechnen können. Wer grünes Gas bestellt, der muss es auch ins Netz lassen “, so Rostek abschließend.
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