Berlin, 22.04.2026: Heute hat der Umweltausschuss im Bundestag seine finale Beschlussempfehlung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vorgelegt. Bereits morgen soll das Gesetz somit im Bundestag in finaler Lesung beschlossen und nach Zustimmung im Bundesrat am 08. Mai danach in Kraft treten.
„Die Bioenergiebranche begrüßt den bevorstehenden Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Damit kann der in den Entwürfen vorgesehene Anstieg der THG-Quote nun tatsächlich greifen. Damit steigt bereits ab 2027 die THG-Quote von aktuell 12,1 auf 17,5 Prozent an. Das ist ein klares Signal für den stärkeren Markthochlauf klimafreundlicher Kraftstoffe“, betont Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. Eine ambitioniert und langfristig verlässlich ausgestaltete Treibhausgasminderungsquote ebnet den Pfad hin zu größerer Energiesouveränität in Zeiten angespannter Energiemärkte, stärkt die heimische Wertschöpfung und sichert wirksamen Klimaschutz im Verkehr.
Besonders positiv heben der Bundesverband Bioenergie und das Hauptstadtbüro Bioenergie die in den parlamentarischen Beratungen erreichte stufenweise Anhebung der Obergrenze zur Anrechnung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse auf bis zu 5,8 Prozent im Jahr 2033, die Anrechenbarkeit von Strom aus Biomasse an Ladestromsäulen sowie die von biogenem Wasserstoff in Fahrzeugen hervor. Um Anreize für betrügerische Importe erneuerbarer Kraftstoffe zu mindern, ist auch die Streichung der Doppelanrechnung abfallbasierter Kraftstoffe bei Übererfüllung der entsprechenden Unterquote ab 2026 ein wichtiger Schritt, auch wenn weitere Mechanismen zur Betrugsprävention zum Bedauern der Verbände erst ab 2027 greifen sollen.
Den deutlich erkennbaren positiven politischen Willen loben die Bioenergieverbände auch im zugehörigen Entschließungsantrag, mit dem der Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Aktionsplan im Rahmen des REPowerEU-Plans vorzulegen, sich für die Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie einzusetzen und Regelungen für höhere Beimischungen von nachhaltigem Bioethanol zu treffen, wie etwa die Flexibilisierung der Vorhaltepflichten an Tankstellen für E5-Benzin. Klare gesetzliche Regelungen für den Einsatz von biogenem Wasserstoff in Raffinerien fanden hingegen im Umweltausschuss keine Mehrheit, was die Verbände kritisieren. „Insgesamt ist es den Abgeordneten aber erkennbar gelungen, wichtige Verbesserungen an der Treibhausgasminderungsquote vorzunehmen und so Klimaschutz, heimische Wirtschaft und Versorgungssicherheit zu stärken“, schließt Rostek.
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