Berlin: 05.11.2025: Gestern veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) einen Referentenentwurf einer EnWG-Novelle zur Umsetzung der EU-Regeln für den Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt.
„Das Wirtschaftsministerium plant eine dramatische Verschlechterung der Regelungen zum Zugang zu Gasnetzen für Biomethananlagen. Wie kann man einerseits in allen Sektoren grüne Gase wie Biomethan im großen Stile einplanen und gleichzeitig den Zugang zum Netz so dermaßen erschweren wollen“, entrüstet sich Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie.
So sollen die Regelungen der Gasnetzzugangsverordnung nicht fortgeführt und bereits zum 30. Juni 2026 endgültig auslaufen. Damit würden die bislang geltenden soliden Anschlussbedingungen für Biomethananlagen entfallen. Darüber hinaus sollen Übertragungsnetzbetreiber künftig die Möglichkeit erhalten, den Anschluss von Biomethananlagen zu verweigern.
„Den aktuellen Entwurf der EnWG-Novelle kann man nur als ‚Biomethan-Abschaffungsstrategie‘ bezeichnen. Das steht nicht nur den eigenen Zielen für grüne Gase, sondern auch dem Geist der EU-Richtlinie diametral entgegen. Überall in Europa wird Biomethan mobilisiert, nur hierzulande soll es offenbar klein gehalten werden“, schließt Rostek.
Die EU-Richtlinie für den Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt soll nach Ansicht der Bioenergieverbände im HBB eigentlich Biomethan und Wasserstoff in Europa stärken. Zwar lässt sie den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung Spielraum, doch im Rahmen des Green Deal und des REPowerEU-Plans setzt die EU auf einen ambitionierten Ausbau grüner Gase. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent sinken, bis 2050 soll Klimaneutralität erreicht sein. Biomethan spielt dabei eine Schlüsselrolle: Der geplante Ausbau auf 35 Milliarden Nm³ bis 2030 würde gegenüber den 4,9 Milliarden Nm³ aus dem Jahr 2023 ein Wachstum von über 600 Prozent bedeuten.
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