16.05.2024

Erwiesener Klimaschutzbetrug mit falschen Nachweisen im Verkehrssektor geht in die Milliarden: Handlungsdruck auf BMUV wächst

Berlin 16.05.2024.  Seit Monaten werden aus der Bioenergie-Branche Zweifel an der Echtheit von CO2-Zertifikaten aus China laut, die in Deutschland auf die Biokraftstoffquote angerechnet wurden.  Durch Recherchen des ZDF ist aus Verdacht nun Gewissheit geworden. Die Bioenergieverbände sehen das BMUV in der Pflicht, verbleibende Regelungslücken umgehend zu schließen und Zertifikate rückwirkend abzuerkennen.

„Das Ausmaß des Betrugs am Klimaschutz ist verheerend. Mehr als 7,6 Millionen Tonnen angeblicher CO2-Einsparung hat es real nie gegeben. Das können wir jetzt nicht einfach mit einem Achselzucken abtun“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie.

Seit Monaten bestanden Zweifel an der Echtheit zahlreicher UER-Projekte, vor allem aus China. Dabei handelt es sich um Projekte zur Emissionsminderung bei der Erdöl- und Erdgasförderung, so genannte Upstream-Emission-Reduction-Projekte (UER).  Der Verdacht: Mindestens 60 von 76 genehmigten UER-Projekten sind nicht zulässig oder gefälscht. Aufgrund mangelnder Prüfung und Untätigkeit des Umweltbundesamts und der Deutschen Emissionshandelsstelle sowie missbräuchlicher Tätigkeit in deutschen Zertifizierungsstellen entsteht für alle heimischen, redlichen Marktakteure ein Schaden von ca. 4,5 Milliarden Euro.

„Hinweisgeber aus der Branche wurden von den Behörden abgewimmelt; noch vor wenigen Wochen wurden offenkundig gefälschte Projekte durchgewunken. Wir hoffen, dass vor dem Hintergrund der Recherche-Ergebnisse des ZDF die verantwortlichen Behörden endlich aufwachen”, so Rostek.

„Das BMUV habe zwar einen Entwurf zur Anpassung der UER-Verordnung vorgelegt, der die Anrechnung von UER-Projekten auf die Kraftstoffquote für die Zukunft abschafft, allerdings weise der Verordnungsentwurf noch erhebliche Regelungslücken auf, so dass weiterer Betrug nicht ausgeschlossen werden könne. Noch im laufenden Quotenjahr bestehe weiterhin das Risiko, dass Luftnummern auf die Quote angerechnet würden.“.

Die Verbände fordern, dass die Frist zur Anrechnung auf die Kraftstoffquote vom 15. Juni auf mindestens Ende des Jahres 2024 verlängert wird, damit genügend Zeit bleibt, die Ungereimtheiten lückenlos aufzuklären. Alle Projekte, die von den in Verdacht stehenden Zertifizierungsstellen geprüft wurden, sollten sich zudem zunächst einer erneuten unabhängigen Prüfung unterziehen müssen.

„Bis auf Weiteres dürfen unserer Meinung nach auch keine neuen UER-Projekte auf die Quote angerechnet werden. Es gibt mit der Elektromobilität, dem grünen Wasserstoff und den Biokraftstoffen ausreichend alternative Erfüllungsoptionen, mit denen die Quotenverpflichteten die Quote erfüllen können, ohne Gefahr zu laufen, Betrügern aufzusitzen“, führt Rostek die Forderungen der Verbände aus.

„Das BMUV ist nun am Zug, den Entwurf der UER-Verordnung scharf zu stellen und dem Spuk ein Ende zu bereiten. Das haben wir gestern auch bei der Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags eingefordert“, fasst sie die Erwartung der Verbände zusammen.

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