Berlin, 24.03.2026: Der Bundesverband Bioenergie (BBE) und das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) umgehend zu verabschieden. Das Gesetz hätte ursprünglich in dieser Woche auf der Tagesordnung des Bundestages stehen sollen. Der Markt erwartet seit Wochen, dass die angekündigten Verbesserungen im Gesetz beschlossen werden. Für die Branche bedeutet die anhaltende Verzögerung eine erhebliche Planungsunsicherheit.
„Die Biokraftstoffbranche braucht dringend längerfristig verlässliche Rahmenbedingungen. Dass die gesetzliche Umsetzung der europäischen Vorgaben seit fast einem Jahr überfällig ist, verschärft die Unsicherheit für Unternehmen und Investoren zusätzlich. Gleichzeitig sehen wir am Preisanstieg für fossile Kraftstoffe infolge des Iran-Krieges, dass wir dringend mehr erneuerbare Kraftstoffe benötigen und unabhängiger von fossilen Energieimporten werden müssen. Eine ambitioniert und verlässlich ausgestaltete Treibhausgasminderungsquote ebnet den Pfad hin zu größerer Energiesouveränität, stärkt heimische Wertschöpfung und stellt den Klimaschutz im Verkehr sicher“, erklärt Stephan Arens, für Biokraftstoffe verantwortlicher Vorstand im BBE.
#Neben der ausbleibenden Rechtssicherheit erschwert die Verzögerung auch die wirksame Bekämpfung von Betrugsfällen bei angeblich fortschrittlichen Biokraftstoffimporten. Diese haben zu erheblichen Marktverwerfungen zu Lasten deutscher Unternehmen geführt.
„Solange die notwendigen gesetzlichen Anpassungen nicht beschlossen sind, können problematische Importströme nicht wirksam eingedämmt werden. Das hat negative Auswirkungen auf den Treibhausgasquotenpreis, auf Investitionen in Deutschland und auf die wirtschaftliche Situation der Biokraftstoffbranche sowie der vorgelagerten Kette“, so Arens weiter.
Die Verbände weisen zudem auf die Konsequenzen einer weiteren Verzögerung im parlamentarischen Verfahren hin. Sollte das Gesetz in dieser Woche nicht verabschiedet werden, könnte der Bundesrat erst im Mai seine Zustimmung erteilen. Das würde die vom Gesetzgeber beabsichtigte und vom Markt erwartete Gültigkeit per 1. Januar 2026 in Frage stellen.
„Die seit drei Jahren andauernden manipulierten Importe müssen gestoppt werden, indem der Bundestag endlich Vorkehrungen zur Betrugsbekämpfung in Kraft setzt. Die Biokraftstoffwirtschaft erwartet, dass die Regierungskoalition jetzt handelt“, betont Arens.
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