Abschöpfung von Strommarkterlösen darf erneuerbare Energieerzeugung und Vertrauen nicht gefährden
Die Bundesregierung hat Vorschläge für eine Abschöpfung von Strommarkterlösen u.a. für Bioenergieanlagen vorgelegt. Im Gegensatz zu den im Oktober bekannt gewordenen Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) wird die Höhe der Obergrenze, ab der ein Bioenergieanlagenbetreiber nahezu alle aus der Stromproduktion erzielten Erlöse abgeben muss, offengelassen. Eine rückwirkende Abschöpfung ist jedoch weiterhin vorgesehen, auch wenn deren Beginn von März auf September 2022 verschoben werden soll.
Überlegungen zur Abschöpfung von Strommarkterlösen gefährden Existenzen und damit die Versorgungssicherheit
Heute wurden erste Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) bekannt, wie die EU-Verordnung zur Abschöpfung von Strommarkterlösung in Deutschland umgesetzt werden soll. Diese sehen unter anderem anlagenspezifische Kappungsgrenzen auf Basis der bisherigen EEG-Vergütungssätze sowie eine rückwirkende Abschöpfung der seit März erzielten Strommarkterlöse vor.
Strompreis-Abschöpfung ab 18 Cent/kWh bedroht Wirtschaftlichkeit von Bioenergieanlagen
Aufgrund der aktuellen Energieversorgungskrise befindet sich der Börsenstrompreis derzeit auf extrem hohem Niveau. Dazu plant die EU-Kommission eine Verordnung, welche die Mitgliedstaaten anweist, von Dezember 2022 bis Ende März 2023 Erlöse jenseits von 18 ct/kWh einzuziehen. Dies soll für alle so genannten inframarginalen Technologien gelten, zu denen die Kommission Atomenergie, Kohle und Erneuerbare Energien zählt. Stromerzeugung aus Erdgas und Biomethan soll befreit bleiben, nicht jedoch die übrige Stromerzeugung aus Bioenergie. Laut EU-Kommission soll die Höhe der Erlösobergrenze so bemessen werden, dass betroffene Anlagenbetreiber auch weiterhin ihre Investitions- und Betriebskosten refinanzieren können. Die Bioenergieverbände sehen mit der Einführung einer Erlösobergrenze für Bioenergietechnologien die Rentabilität deutscher Biomasseanlagen jedoch massiv gefährdet.
Beginn der Nachhaltigkeitszertifizierung für Biomasse-Strom auf 2023 verschieben
Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf zur Änderung der Biomas-sestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt, mit dem eine förderunschädliche Verschiebung der Frist für die Zertifizierung bei nachgewiesenem Auditorenmangel von 30. Juni auf 31. Dezember 2022 ermöglicht werden soll. Hintergrund ist die Umsetzung der Erneuerbare Energien Richtlinie „RED II“, die Anforderungen an den Nachweis der Nachhaltigkeit für Energie aus Biomasse definiert und in Deutschland durch die am 8. Dezember 2021 in Kraft getretene BioSt-NachV umgesetzt wird.
EEG-Novelle: Kurzfristig mehr Versorgungssicherheit mit Bioenergie
Berlin, 01.03.22: Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Rahmen des vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) angekündigten Osterpakets nimmt konkrete Züge an. Es sind einige Eckpunkte bekannt geworden, die nun seitens BMWK im Ressortkreis diskutiert werden sollen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände:
Ausschreibungen für Biomasseanlagen veröffentlicht – EEG 2021 trifft die Branche mit voller Wucht
Berlin. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte soeben die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Biomasse in 2021, die wie die vorherigen Ausschreibungsrunden deutlich unterzeichnet war. Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 168 MW wurden lediglich 60 Gebote mit einem Volumen von 44 MW ein-gereicht. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände:
Gutachten bestätigt: Verschlechterungen im EEG 2021 für flexibles Biogas unbegründet und teilweise rechtswidrig
Das EEG 2021 ist erst seit wenigen Wochen in Kraft, doch schon wird deutlich, wie gravierend einige Eingriffe für die Bioenergiebranche sind. Insbesondere die Streichung des Investitionszuschusses für flexible Leistung („Flexzuschlag“) ist für tausende Biogasanlagen ein Einschnitt mit dramatischen Kon-sequenzen.
Kabinett setzt Aufbruch-Signal für Bioenergie im EEG
Mit dem heute beschlossenen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gibt die Bundesregierung der Bioenergiebranche ein substanzielles Signal, dass für Strom aus Biomasse weiterhin eine Perspektive besteht und dessen Systemrelevanz erkannt wird. Die Bioenergieverbände begrüßen neben weiteren Verbesserungen insbesondere die Anhebung der Gebotshöchstwerte, sehen aber auch eindeutig Klärungs- und Anpassungsbedarf bei mehreren Regelungsdetails, vor allem bei der Güllevergärung.
Erster EEG-Entwurf: Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander
Seit gestern Abend kursiert ein erster Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Nach erster Einschätzung der Bioenergieverbände ist dieser Entwurf trotz einiger positiver Ansätze, die in die richtige Richtung weisen, nicht geeignet, die 2030-Ziele für Klimaschutz und Energiewende der Bundesregierung zu erreichen. Das für die Branche jetzt wichtige Signal zum Aufbruch wird schmerzlich vermisst; der Entwurf weist noch enormen Nachbesserungsbedarf auf.
An „Corona-Gesetz“ muss umfassende EEG-Novelle anknüpfen
Mit der heute geplanten Verabschiedung des „Corona-Gesetzes“ für den Energiesektor setzt der Bundestag ein wichtiges Zeichen für die Bioenergie. Das Gesetz adressiert zentrale Herausforderungen der Branche, die auf die Corona-Pandemie zurückgehen. Die Bioenergieverbände begrüßen die darin enthaltenen Fristverlängerungen, die u.a. durch Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen werden sollen. Gleichzeitig sei offenkundig, dass diese Maßnahmen zur Krisenbewältigung keine umfassende EEG-Novelle ersetzen, die dringend eine echte Perspektive für die Bioenergie aufzeigen muss.