Nachhaltigkeit

22.06.2022

Nachhaltigkeitsverordnung: Verlängerung der Übergangsfrist lange überfällige Entscheidung – Energieknappheit erfordert weitere Erleichterung bei bürokratischen Hürden

Die Bundesregierung hat in der Änderungsverordnung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) die Übergangsfrist für die Auditierungen um ein halbes Jahr auf 31.12.2022 verlängert. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), begrüßt diesen Schritt im Namen der Verbändegemeinschaft als überfällig und mahnt jedoch weitere Nachbesserungen an:

13.12.2021

8. BBE-UFOP-Seminar diskutierte aktuelle Änderungen zur Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen

In dem gemeinsam vom Bundesverband Bioenergie (BBE) und der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) am Donnerstag vergangener Woche veranstalteten Seminar diskutierten Experten aus Landwirtschaft, Industrie, Verbänden, Forschung und Behörden aktuelle rechtliche Anforderungen zur Nachhaltigkeitszertifizierung, zukünftige Optionen zur Zertifizierung von Palmöl als „low-iLUC-Rohstoffe“, Technologien der Fernerkundung zur Überwachung der Flächennutzung sowie die aktuellen Marktentwicklungen bei Biodiesel und HVO und Perspektiven synthetischer Kraftstoffe aus erneuerbarem Strom.

08.12.2021

Nachhaltigkeit der Holzenergie

Ab dem 1. Januar 2022 kommen auf die Branche Wald und Holz neue Nachhaltigkeitsvorgaben für die energetische Nutzung von Holz zu. Grund dafür ist die heute in Kraft getretene Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Die kurze Frist ist auf Verzögerungen in der nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (RED II) der EU zurückzuführen. Welche Anforderungen auf die Branche zukommen und wo Handlungsbedarf besteht, darüber informierten der Bundesverband Bioenergie (BBE) und der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) in einem gemeinsamen Seminar mit über 80 Teilnehmern.

24.11.2021

Verspäteter Beschluss der Nachhaltigkeitsverordnung erzeugt Zertifizierungsstau

Berlin, 24.11.2021. Die Bundesregierung beschloss heute die von der Europäischen Kom-mission notifizierte Novelle der Biomassestrom- sowie Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnungen zur Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie II in nationales Recht. Die größten Schwachstellen, auf welche die Branche schon seit Monaten regelmäßig hingewiesen hatte, wurden jedoch kaum adressiert. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie kommentiert:

06.09.2021

Kurze Frist der Nachhaltigkeitsverordnung erfordert zügiges Handeln - Rechtsgrundlage steht weiterhin aus

Nach mehrjährigen Beratungen liegt nun ein Entwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung zur Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie II zur Notifizierung in Brüssel vor. Die Bundesregierung wird somit frühestens im November eine rechtskräftige Verordnung erlassen können. In dem Entwurf sind allerdings Umsetzungsfristen für Betreiber von Bioenergieanlagen bis 31. Dezember 2021 vorgesehen.

23.08.2021

„Verschleppung der Nachhaltigkeitsverordnung erfordert realistische Umsetzungsfrist“ - Hauptstadtbüro Bioenergie zum Entwurf der Nachhaltigkeitsverordnungen

Berlin, 23.08.2021. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf einer Nachhaltigkeitsverordnung für biogene Brenn- und Kraftstoffe zur Notifizierung an die EU-Kommission weitergeleitet. Mit der Verordnung sollen die neuen EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeit für die Hersteller von biogenen Energieträgern national umgesetzt werden. Das Hauptstadtbüro Bioenergie reagiert mit Unverständnis auf die im Entwurf der Bio-massestrom-Nachhaltigkeitsverordnung enthaltene viel zu kurze Umsetzungsfrist für die Branche und for-dert eine Verlängerung. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

16.08.2021

Bioenergiebranche drängt Bundesumweltministerium auf Vorlage der Nachhaltigkeitsverordnungen

Verbände kritisieren Verzug bei Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie RED II. In einem gemeinsamen Brief an Bundesumweltministerin Schulze fordern 13 Verbände der Bio-energiebranche die Bundesregierung dazu auf, „die Nachhaltigkeitsverordnungen umgehend zu verabschieden und für Rechtssicherheit zu sorgen.

14.07.2021

„Erneuerbare Energien Richtlinie sollte Ausbau der Erneuerbaren Energien fördern und nicht einschränken“

Berlin, 14.07.2021. Den heute im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission veröffent-lichten Entwurf für eine überarbeitete Erneuerbare Energien Richtlinie (RED III) kommentiert Bernd Heinrich, Vorstand des Fachverbandes Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioener-gie:

01.07.2021

„Unverständliche Verzögerungen erfordern vernünftige Übergangsfristen für die Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomasse“

Berlin. Bis zum 30. Juni 2021 wäre die Frist für die Umsetzung umfangreicher neuer Bestimmungen zum Nachweis nachhaltiger Biomasseerzeugung und -nutzung als Teil der Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU (RED II) in nationales Recht gewesen. Stand heute gibt es jedoch noch keinen abgestimmten Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung. Tausende Bioenergieanlagen werden damit Rechtsunsicherheiten und drohendem Verlust der Fördervoraussetzungen ausgesetzt, die aus Sicht der Bioenergie-verbände vollkommen unnötig und vermeidbar gewesen wären. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), kommentiert im Namen der Bioenergieverbände:

23.06.2021

"Chancen der Bioenergie für beschleunigten Klimaschutz werden zu wenig genutzt"

Bundesverband Bioenergie zeigt sich ernüchtert vom Klimaschutz Sofortprogramm 2022 Das heute vom Bundeskabinett beschlossene „Klimaschutz Sofortprogramm 2022“ bewertet Udo Hemmerling, stellv. Vorsitzender des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), aus Sicht der Bioenergie:

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