Bio2020Plus

Perspektiven für Bioenergie-Bestands- und Neuanlagen durch Post-EEG-Geschäftsmodelle

Das Gesamtziel des von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten Vorhabens „Bio2020Plus“ ist die Notwendigkeit für die aus der EEG-Förderung ab 2020 auslaufenden Bioenergieanlagen und auch für Neuanlangen ökonomische und umweltrelevante Perspektiven durch innovative Post-EEG-Geschäftsmodelle aufzuzeigen und somit auch bedeutende Beiträge dieser Anlagen zum Klima- und Umweltschutz abzusichern und weiterzuentwickeln.

Bioenergie-Anlagenbetreiber benötigen daher bereits kurzfristig – und nicht erst ab 2020 - dringend das Know-how und diesbezügliche Informationsangebote, mit welchen neuen und optimierten Geschäftsmodellen bestehende Bioenergie-Anlagen über 2020 hinaus effizient und nachhaltig betrieben werden können. Der überwiegende Teil der Anlagenbetreiber steht nach der EEG-Novelle 2016 vor der existentiellen Frage, ob und in welchem Maße er noch einmal in seine Anlage investieren sollte. Dabei geht es sowohl um Effizienzsteigerungen (z.B. Ersatz überalterter Technik bzw. auch lebensverlängernde Instandhaltungskonzepte) und Emissionsminderungsmaßnahmen (z.B. durch Grenzwertver-schärfungen im Zuge der Umsetzung von MCP-Richtlinie und IED), als auch um Sicherheitsanforderungen (z.B. Umwallung des Geländes) und den Aufbau einer Infrastruktur, die den Förderbedarf der Anlage reduzieren kann (z.B. Umrüstung für bedarfsgerechte Stromerzeugung, Aufbau eines Wärme-netzes, Integration von Speichertechnologien etc.). Von der Rohstoffseite stellt sich für den Anlagenbetreiber die Frage, auf welche Stoffströme er zukünftig setzt, um einen nachhaltigen und effizienten Anlagenbetrieb zu ermögliche (Rest- und Abfallstoffe, Diversifikation beim Energiepflanzen-anbau und Brennstoffeinsatz etc.).

Für Anlagenbetreiber müssen demzufolge bereits heute dringend Geschäftsmodelle aufgezeigt werden, Einkommens-quellen außerhalb der EEG-Förderung zu erschließen. Dazu gehört zum Beispiel die Bereitstellung klimafreundlicher Wärme durch eine optimierte Nahwärmeversorgung, das Angebot von passenden Mobilitätdienstleistungen (z.B. Nutzung von Biomethan als Kraftstoff) sowie von gesicherter und flexibler elektrischer Leistung und von Systemdienst-leistungen für das Stromnetz. Auch Vermarktungskonzepte außerhalb des EEG (z.B. Direktversorgungsmodelle für die regionale Strom- und Wärmeversorgung, Grün-Strom- und Grüne-Wärme-Modelle, Bioraffinerie-Konzepte) können Perspektiven für den ökonomischen Fortbestand von Bioenergie-Anlagen aufzeigen. Ebenso bieten Speichertech-nologien sowie Power-to-Heat-, Power-to-Gas- sowie Power-to-X-Verfahren innovative Lösungsoptionen für eine effiziente Sektorenkopplung und somit für eine systemische Integra-tion der Bioenergie in die Energiewirtschaft an.

Insgesamt besteht die Herausforderung, Bioenergieanlagen zukünftig systemisch in die Energiewirtschaft integrieren zu müssen. Während in der Vergangenheit Bioenergieanlagen überwiegend unter der Zielausrichtung einer maximalen Strom- und Wärmeproduktion betrieben wurden und der Anlagenbetreiber sich durch das Privileg der vorrangigen Einspeisung ins Stromnetz nahezu keine Gedanken um die energiewirtschaftliche Verwendung seiner erzeugten Produkte (Strom und Wärme) machen musste, wird es zukünftig einen Paradigmenwechsel und eine neue Rolle der Bioenergie in einer überwiegend erneuerbaren Energiever-sorgung geben müssen. Bioenergie und hier insbesondere Biogas ist speicherbar, kann bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden und hat somit ein Alleinstellungsmerkmal unter den Erneuerbaren Energien. Bei weiter wachsenden Anteilen der fluktuierenden erneuerbaren Stromerzeugung aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen wird die Rolle von Bioenergieanlagen zukünftig vor allem darin bestehen, die fluktuierende Einspeisung erneuerbarer Energien auszuglei-chen. Dieser Strom sollte vorrangig in Kopplung mit der Wärmeerzeugung und damit verbrauchernah erzeugt werden und Netzsicherheit, Regelenergie, Bedarfsgerechtigkeit und auch gesicherte Kapazität liefern.

Diese neue Rolle von Bioenergieanlagen wird bereits durch die EEG-Novelle 2012 und 2014 flankiert und angereizt: Durch die sogenannte Flexibilitätsprämie sollen Biogas-Bestands-anlagen ökonomische Anreize für einen Systemwechsel (weg von maximaler Stromproduktion / hin zu einer bedarfsge-rechten Stromproduktion) erhalten, für neue Biogasanlagen ist die bedarfsgerechte Stromproduktion sogar eine Voraus-setzung für eine EEG-Förderung. Zudem ist die Direktver-marktung des erzeugten Stroms zukünftig eine zwingende Voraussetzung und Geschäftsgrundlage für Bioenergie-anlagen.

Weietere Informationen:
www.bio2020plus.de

 

Ansprechpartner:

Bernd Geisen
0228/81002-59
trvfra@ovbraretvr.qr
 

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