Vorschläge zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Mit einer umfassenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) sollten insbesondere drei politische Ziele verfolgt werden:
65% Erneuerbare bis 2030 - Stromerzeugung aus Biomasse jetzt stabilisieren
Seit Januar berät die parlamentarische Arbeitsgruppe „AG
Akzeptanz/ Energiewende“ zu aktuellen Fragen des Wandels unserer
Energieversorgung. Am heutigen Montag sollen Maßnahmen zur Erreichung des
Koalitions-Ziels von 65% Erneuerbarer Energien am Brutto-Stromverbrauch bis
2030 diskutiert werden. Die Bioenergieverbände betonen vor diesem Hintergrund
die Bedeutung der Biomasse für die Zielerreichung:
Die Stromerzeugung aus
Biomasse deckt mit mehr als 50 Terawattstunden (TWh) 8,5% des
Brutto-Stromverbrauchs in Deutschland und ist damit nach der Windenergie an
Land (14,6%) und noch vor der Photovoltaik (6,6%) eine der bedeutendsten
Technologien der Erneuerbaren Stromerzeugung. Zudem trägt die Stromerzeugung
aus Biogas, Holz und anderen Biomassen im Zusammenspiel mit den fluktuierenden
Erneuerbaren Energien zur Dämpfung der Gesamtkosten eines Stromsystems mit
hohen Anteilen Erneuerbarer Energien bei.
Vorschläge zur Stärkung des Wettbewerbs bei den Ausschreibungen für Biomasse gemäß EEG 2017
Auch die zweite Ausschreibungsrunde hat gezeigt, dass die Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens für die Bioenergie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) überarbeitet werden sollte. Nur so lässt sich ein hohes Maß an Wettbewerb herstellen, der für ein funktionierendes Ausschreibungsverfahren notwendig ist. Im Folgenden unterbreiten die Bioenergieverbände Vorschläge, wie der Wettbewerb durch eine moderate Umgestaltung des Ausschreibungsdesigns kostenneutral bzw. sogar kostensenkend erhöht werden kann. Die Vorschläge können noch im Herbst mit dem geplanten EEG/KWKG-Änderungsgesetz umgesetzt werden; die meisten auch unabhängig davon durch eine Verordnung im Sinne von § 88 EEG 2017.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – Erhöhung der Ausbaumengen für Windenergie an Land und Solarenergie vom 15.05.2018
Aus Sicht der Bioenergiebranche muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) möglichst bald in meh-reren Punkten überarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere den Ausbaupfad, das Ausschreibungsde-sign sowie die Anreize zur bedarfsgerechten Stromerzeugung und zur Stärkung des Einsatzes von Rest- und Abfallstoffen. In der vorliegenden Stellungnahme wird jedoch nur auf dringenden Änderungs-bedarf eingegangen, der kurzfristig umsetzbar ist. Eine umfassende Bewertung des EEG 2017 mit ent-sprechenden Änderungsvorschlägen wird in Kürze veröffentlicht.
Bundesregierung muss bei EEG-Ausschreibungen nachbessern
Vorschläge zur Stärkung des Wettbewerbs
bei den Ausschreibungen für Biomasse gemäß EEG 2017. Gemeinsames Positionspapier von Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Fachverband Biogas e.V. (FvB) und Fachverband Holzenergie (FVH).
Stellungnahme zum Referentenentwurf einer KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) vom 19.04.2017
Die Bioenergie kann in vielen Hinsichten einen wirtschaftlich und technisch sinnvollen Beitrag zu innovativen KWK-Systemen leisten, z.B. als Spitzenlasterzeuger für Zeiten mit niedrigem Solarertrag oder außergewöhnlich niedrigen Temperaturen oder zur Deckung des verbleiben-den Mindestanteils Erneuerbarer Wärme, wenn Solaranlagen oder Wärmepumpen aufgrund ungünstiger Witterungen nicht den gesamten Mindestanteil decken können.
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz)
In der vorliegenden Stellungnahme nehmen die Verbände eine grundsätzliche Bewertung des Mieter-stromgesetzes vor und unterbreiten entsprechende Änderungsvorschläge. Für eine detailliertere Ausei-nandersetzung wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen.
04.11.2016
Stellungnahme zum Impulspapier „Strom 2030“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV) (im Folgenden: „die Verbände“) begrüßen die Gelegenheit, zu dem Impulspapier „Strom 2030“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Stellung nehmen zu können. Die vorliegende Stellungnahme konzentriert sich auf die spezifischen Aussagen und Maßnahmenvorschläge zur energetischen Nutzung von Biomasse („Trend 8“). Für eine Bewertung der übergeord-neten Aussagen und Maßnahmen wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen.
26.09.2016
Stellungnahme zum Referentenentwurf einesGesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme- Kopplung und zur Eigenversorgung
Die vorliegende gemeinsame Stellungnahme des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), des Deutschen Bau-ernverbands e.V. (DBV), des Fachverband Biogas e.V. (FvB) sowie des Fachverband Holzenergie (FVH) geht nur auf die für die Bioenergie spezifischen Punkte und deshalb ausschließlich auf die Änderung des reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) ein. Für übergeordnete Punkte, insbesondere auch zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), wird auf die Stellungnahme des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen.
08.07.2016
Erste Bewertung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017)
Mit dem EEG 2017 wird ein Ausschreibungsverfahren für Neu- und Bestandsanlagen und damit eine Anschlussregelung für Anlagen, deren EEG-Vergütung ausläuft, eingeführt. Dies wird aus-drücklich begrüßt.
Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 19.05.2016
Die im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (StromStG-Entwurf) vorgenommenen Änderungen sehen BBE und FVH über alle Maßen kritisch. Der StromStG-Entwurf sieht grundlegend vor, die Begriffsbestimmung zu ändern, wann Strom aus Erneuerbaren Energieträgern vorliegt. Generell soll Strom aus Biomasse nach Ansinnen des Ministeriums nicht mehr „Strom aus Erneuerbaren Energieträgern“ zählen.
Teil 1 der Stellungnahme zum Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016)
Bioenergieanlagen haben eine Sektor übergreifende Systemfunktion. Sie kombinieren spezifische ener-giewirtschaftliche Vorteile im Bereich der Netzsystemdienstleistungen sowie des Ausgleichs kurzfristiger und saisonaler Schwankungen der residualen Strom- und Wärmelast mit spezifischen Vorteilen in den Bereichen der Klimaschutz, Umweltschutz sowie Wirtschafts- und Sozialpolitik. Mit der EEG-Reform müssen passende Rahmenbedingungen gesetzt werden, damit die Bioenergie ihre Vorteile optimal einsetzen kann.
Teil 2: Vertiefende Betrachtungen zur Stellungnahme zum Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016)
Im Folgenden finden Sie eine ausführliche Betrachtung zur Stellungnahme zum Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG2016) vom 14.04.2016.
Stellungnahme des Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) und des Fachverband Biogas e.V. zum Referentenentwurf für ein Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG) vom 08.09.2015
Aus Sicht des Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) und des Fachverband Biogas e.V. (FvB) ist die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eine Technologie, die in mehreren Sektoren der Energiewende entscheidende Impulse geben kann: Die Effizienz der KWK senkt den Pri-märenergieverbrauch; die Kopplung von Wärme- und Stromerzeugung spart in hohem Maße Treibhausgasemissionen ein; der Einsatz Erneuerbarer Brennstoffe in KWK treibt die Ener-giewende im Wärmesektor voran; und die Flexibilität von KWK-Anlagen macht sie zu einer hervorragenden Ergänzung der fluktuierenden Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie.
Stellungsnahme zum Eckpunktepapier „Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft & Energie (BMWi) vom 31.07.2015
Das EEG 2016 muss ein politisches Bekenntnis pro Bioenergie enthalten: Um die Bioenergie zu stabilisieren sind ein Zubauziel für Neuanlagen sowie ein Ertüchtigungs-ziel zur Weiterführung effizienter Bestandsanlagen zu etablieren. Es müssen Anschlussregelungen für die Zeit nach Ablauf des EEG-Vergütungszeitraums geschaffen werden, um großflächige Stilllegungen abzuwenden. Zusätzlich sind die Finanzierungsbedingungen für Neuanlagen zu verbessern, um einen technologischen Fadenriss und damit den Verlust der Technologieführerschaft deutscher Firmen zu verhindern. Eine Möglichkeit, diese Ziele zu erreichen, ist die Einbeziehung von Anlagenbestand und Neuanlagen in ein Ausschreibungsmodell.