| Ab dieser Ernte gelten neue Regeln für Raps |
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Berlin, 30.07.2010: Die Rapsernte kann ab diesem Jahr nicht für die
Herstellung von Biodiesel verwendet werden, wenn der produzierende Landwirt
nicht vor der Auslieferung der Ware erklärt hat, dass er nachhaltig produziert.
Auch die Agrarhändler müssen tätig werden und sich nach der neuen
Nachhaltigkeitsverordnung zertifizieren lassen. Ohne den Markt für die Biodieselherstellung
würden den Landwirten rund 60 Prozent ihres Raps-Absatzes wegbrechen, Tendenz
2010 steigend. „Wer als Landwirt keine Selbsterklärung abgibt und sich als Betrieb entlang der
Herstellungskette nicht zertifizieren lässt, schießt damit wirtschaftlich ein
Eigentor“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen
Biokraftstoffindustrie (VDB). Mit Sorge haben die Produzenten von Biodiesel zur
Kenntnis genommen, dass bisher nur wenige Landwirte eine Selbsterklärung
abgegeben haben und sich nur ein verschwindend geringer Anteil der Agrarhändler
zertifizieren ließ. In der Folge befürchten die Biokraftstoffhersteller
Lieferengpässe für zertifiziert nachhaltig hergestellten Raps. „Wer sich nicht allerspätestens jetzt um die
Nachhaltigkeit kümmert, hat am Markt vorbei produziert und bleibt auf seiner
Ware sitzen“, sagte Baumann. Landwirte müssen zum Zeitpunkt der Lieferung des
Rapses dem Agrarhändler eine Selbsterklärung übergeben. Der Agrarhändler muss
spätestens bei der Auslieferung des fertigen Biodiesels durch den
Biokraftstoffproduzenten an den Mineralölkonzern sein Zertifikat vorlegen. In
Deutschland gibt es etwa 1500 dieser Agrarhändler. „Wir fordern die Landwirte
und Agrarhändler dringend auf tätig zu werden, damit die Biokraftstoffindustrie
den Markt mit nachhaltigem und zertifiziertem Biodiesel versorgen kann“, sagte
Baumann.
Verband der
Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. Tel. 030 / 72 62 59 - 54
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